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Die Vorzüge der Europäischen Union liegen auf der Hand: Sie dürfen sich frei bewegen und haben ebenso viele Freiheiten, was Ihr Reisegepäck angeht. Bereits im Herkunftsland versteuerte Waren für den Eigenbedarf dürfen Sie zollfrei mit nach Hause nehmen.
Die Freimengen, die als Eigenbedarf anerkannt werden, sind folgende:
Medikamente und Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch unterliegen keinen zollrechtlichen Anforderungen. Die Freigrenze für Kaffee liegt bei zehn Kilogramm.
Sie vermissen die Angabe für Wein? Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass für die Rückreise nach Deutschland keine Obergrenze festgesetzt ist. Das heißt, sie dürfen soviel Ihres mallorquinischen Lieblingsweins mit nach Hause nehmen, wie Sie transportieren können – für den persönlichen Gebrauch natürlich. Und 110 Liter Bier nach Deutschland bringen – das wäre, wie Eulen nach Athen tragen.
Besonders praktisch ist es, wenn Sie mit dem eigenen Wagen auf Mallorca sind. Haben Sie neben dem Wein noch Platz im Kofferraum für einen Reservekanister, gilt zwanzig Liter Kraftstoff als Obergrenze. Achten Sie aber bei der Fahrt durch Drittländer, zum Beispiel durch die Schweiz, auf gegebenenfalls abweichende Vorschriften. Dies gilt unter Umständen auch hinsichtlich den oben aufgeführten Genussmitteln.
Weitere Informationen zum Transit durch die Schweiz erhalten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Besondere Regelungen gelten für rot gekennzeichneten Kraftstoff, wie er beispielsweise in der Schifffahrt verwendet wird. Freizeitkapitäne, die ihre Yachten nach Deutschland überführen, sollten sich gegebenenfalls beim deutschen Zoll erkundigen, was es bei der Einfuhr zu beachten gilt.
Nur in seltenen Fällen kontrolliert der Zoll. Sowohl bei der Reise nach Mallorca als auch bei der Rückkehr nach Deutschland sind Kontrollen unwahrscheinlich. Doch trotzdem ist Vorsicht geboten bei bestimmten Waren.
Außer den oben bereits erwähnten, dürfen keine Drogen mit! Hier drohen hohe Geldbußen und empfindliche Strafen. Das Gleiche gilt für Waffen. Sportschützen benötigen einen Europäischen Feuerwaffenpass, um mit der Waffe in ein anderes EU-Land zu reisen. Lesen Sie hierzu die besonderen Bestimmungen für Waffen und Munition des Zolls.
Wenn Sie nur mit leichtem Gepäck reisen und alles vor Ort einkaufen, dürfen Sie innerhalb der EU ohne Einschränkungen Bargeld bis 10.000 Euro dabei haben. Wertpapiere, Diamanten und Goldbarren gelten ebenfalls als gleichgestellt mit Bargeld.
Fragen die Beamten Sie nach Bargeld, sind Beträge ab 10.000 Euro zu deklarieren. Sie sind verpflichtet zu erklären, woher der Betrag kommt und für wen und wofür das Geld bestimmt ist. – Zum Beispiel zum Erwerb des leckeren mallorquinischen Rotweins.
Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union sind oben genannte Beträge generell anzugeben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
50g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette in der Damen- oder Herrenhandtasche sind ebenfalls zollfrei. Damit steht einem gelungenen Wochenende auf Mallorca nichts mehr im Wege.
Überschreiten Sie die Grenzen der abgabenfreien Warenmengen, wird bis zu einem wert von 700 Euro eine pauschale Steuer von 17,5% berechnet. Bei speziellen Warengruppen wie unter anderem Bier oder Luxusgüter, kann der pauschale Satz nicht angewandt werden. In solchen Fällen werden vom Zoll alle relevanten Steuern und Abgaben (z. B. Biersteuer, Kaffeesteuer, usw.) einzeln berechnet.
Weitere Informationen zur Einreise mit überschrittenen Freimengen finden Sie beim deutschen Zoll.
Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass diese Regelungen nur für Waren für den Eigenbedarf gelten. Für alle gewerblichen Zwecke gibt es andere Richtlinien. Dazu müssen Sie sich rechtzeitig vor der Einfuhr der Waren elektronisch beim Zoll registrieren. Finden Sie dazu alles Weitere auf der Homepage des Zolls.
Und nicht zuletzt: Denken Sie an den Natur- und Tierschutz, wenn Sie zum Beispiel beim Schnorcheln oder Tauchen bestimmte Muscheln und Korallen sehen. Genießen Sie den Anblick und lassen Sie alles so, wie es ist. Ein Faltblatt des Zolls informiert Sie über Regelungen zum Artenschutz.
Quelle: Zoll.de