Auswandern nach Spanien / Mallorca Tips und Links
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Jobsuche, Arbeiten in Spanien. Infos zu Mindestlohn, Löhne, Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche, Arbeitsmarkt und Arbeitsvertrag
Das Pro-Kopf-Einkommen in den verschiedenen spanischen Regionen in Spanien. Durchschnittseinkommen in Spanien
Viele Menschen träumen vom Leben im Süden und wollen auswandern. Unter Palmen das Leben genießen und die Leichtigkeit der südländischen Gelassenheit erleben. Doch ist auswandern so leicht wie es im Fernsehen aussieht ? Was sollten man beachten, welchen Papierkram muss ich erledigen und was haben andere Menschen erlebt. Wer hatte Erfolg und wer ist im Ausland gescheitert ? Die Entscheidung auszuwandern sollte gut überlegt und vorbereitet werden. Man sollte sich im Vorfeld über das Land erkundigen und sich überlegen wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Egal ob man ein Restaurant eröffnet, als Kellner / in in einem Cafe oder Bar arbeitet ... u.s.w.
Einige interessante Links rund ums auswandern
auswandern.com
super-spanisch.de/
auswandern-nach-mallorca.d
auswandern_nach_mallorca
Die Plattform www.go-mallorca.de bietet Auswanderern aus Deutschland die Möglichkeit alle ihre Fragen beantwortet zu bekommen. Viele langjährige Residenten teilen gerne ihre Tipps & Tricks mit Neuankömmlingen und helfen so beim Neustart auf der Lieblingsinsel der Deutschen. Doch sie warnen auch vor Überheblichkeit und Anfängerfehlern die jeder machen wird.
www.go-mallorca.de
Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
Jeder EU-Bürger kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien nach dem dortigen spanischen Recht ausüben
Aufenthalt unter 3 Monate
Bei einem Aufenthalt unter drei Monate wird ein gültiger Pass bzw. Personalausweis benötigt. Eine Meldepflicht existiert nicht. Eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung bedarf es nicht.
Aufenthalt über 3 Monate
Bei einem Aufenthalt über drei Monate ist eine Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des Wohnortes erforderlich (empadronamiento). Benötigt wird:
- Pass oder Personalausweis
- Miet- / Untermietvertrag oder Nachweis über Grundeigentum
Danach ist eine Einschreibung bei der Oficina de Extranjeros bzw. der Policía de Extranjeros in das dortige zentrale Register für EU-Ausländer erforderlich. Damit erhalten Sie die N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero. Die N.I.E. ist für die Seguridad Social und die Hacienda erforderlich.
In Barcelona ist die Adresse der Ausländerpolizei:
Comisaría de Extranjeros
Av. Marqués de l‘Argentera, 2
08003 Barcelona
Tel.: (0034) 93 520 14 10
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Spanien jobsuche
Durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen und Kaufkraft der Regionen in Spanien. Kleiner Vergleich zur Einkommenssituation mit Deutschland.
pro-Kopf-einkommen-Spanien
www.traumferienhausreisen.de
wünscht ihnen viel Erfolg, Glück und alles Gute.
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