Zoll und Einreiseverordnung innerhalb der Europäischen Union
Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren können im Reisepass ihres Vaters, ihrer Mutter oder ihres gesetzlichen Vertreters geführt werden, wenn diese dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen und mit denselben reisen. Alleinreisende Minderjährige mit Personalausweis müssen zusätzlich eine elterliche Erlaubnis mitführen.
Einfuhrbestimmungen (Zollbestimmungen) für Antiquitäten und für Tiere und Pflanzen
Einreise aus EU-Ländern?Keine Beschränkungen und Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschliesslich zu privaten Zwecken mitgeführter Waren (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr besteht bei Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland nach Spanien.
Verboten sind: Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten s.u.; für Waren zu gewerblichen Zwecken )s. nachfolgend
Diese Freizügigkeit gilt auch bezüglich der Kanarischen Inseln.
Problemlos können Privatpersonen Waren mitführen, die im EU- Mitgliedstaat des Einkaufs bereits versteuert (sog. verbrauchssteuerpflichtige) wurden (ohne nochmalige Besteuerung) und wenn sie ausschliesslich für ihren Eigenbedarf, d.h., nicht zu gewerblichen/ kommerziellen Zwecken, erworben wurden.
Als Eigenbedarf gilt:
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000g Tabak (Rauchtabak);
Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110Liter Bier.
Im Einzelfall ist eine Überschreitung diese Richtmengen möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich auch dabei um den privaten Eigenbedarf handelt. Bei der Einreise kann bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind.
Antiquitäten Alle Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre alt sind gelten als Antiquität, in der BRD werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 16 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
Tierarten und Pflanzenarten: Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden.
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