Tipps zum Immobilienerwerb in Spanien / Balearen/ Mallorca/ Menorca

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Um Ihnen den Erwerb Ihrer Traumimmobilie etwas zu erleichtern, haben wir Ihnen ein paar Tips rund um den Kauf zusammengestellt, was sie beachten sollten, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht.
Das spanische Recht ist gültig für Kaufverträge, die denVerkauf von Immobilien beinhalten, die im spanischen Hoheitsgebiet liegen.
In Spanien, anders als bei uns in Deutschland, sind auch mündlich geschlossene und privatschriftliche Vor – und Kaufverträge rechtsverbindlich. Die Maklercourtage beträgt in der Regel 5% bzw. 6% zzgl. Mwst

Bitte denken sie daran, dass ein spanischer Notar wirklich nur beurkundet. Er wird und darf ihnen keine Rechtsberatung erteilen. Diese sollten sie im Vorwege von einem kompetenten Anwalt erhalten haben.

In allen Fällen ist es sinnvoll, wenn sie einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, einen Kaufvertrag vorformulieren lassen. Hier können sie dann auch noch aktiv an der Vertragsgestaltung mitwirken.


Zu den Aufgaben ihres Anwalts gehört es, das Grundbuch ein zu sehen und die Zahlung des Kaufpreises abzuwickeln.
Nach der Unterschriftenleistung, wird die notarielle Kaufvertragsurkunde bei dem Grundbuchamt vorgelegt und dann die Eintragung des Käufers, als neuer Eigentümer beantragt.

Wir von www.traumferienhausreisen.de wünschen Ihnen einen schönen erlebnisreichen Urlaub auf Mallorca.
Ihre Fincavermietung

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