Einreisebestimmungen beliebter Urlaub- und Nachbarländer
Spanien Mallorca mit Hund: Einreise mit einem Haustier
Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien bzw. Mallorca
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Spanien die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nummer 998/2003. Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.
Die Impfung gegen Tollwut darf allerdings nicht länger als insgesamt 12 Monate zurückliegen und muß mindestens einen Monat vor dem Antritt Ihrer Einreise nach Spanien vollzogen worden sein. Staatliche Kontrollen bezüglich korrekter Impfdaten gibt es an den spanischen Grenzen, sollte man mit seinem Auto unterwegs sein, kaum. Zumindest sind das die allgemeinen Erfahrungswerte von Hundebesitzern, die in Spanien regelmäßig Urlaub mit Ihrem Hund machen. Bezüglich des Ausweises der Europäischen Union für Haustiere in Bezug auf Hunde gelten seit Juli 2005 die folgenden Bestimmungen:
Spanien:
Tollwutimpfung im internationalen Impfpass eingetragen
Impfung mind. vor 30 Tagen, max. vor 12 Monaten
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt) im internationalen Impfpass eingetragen
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Spanien eine EU- Heimtierpass ( beim Tierarzt erhältlich ) mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein. Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis 2012).
Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein und darf maximal 1 Jahr zurück liegen. Bei der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
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